Hey Community,
ich steh gerade auf dem Schlauch und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Und zwar habe ich bei einem Lohnfall einen Sachverhalt und ich kann mir diesen nicht erklären.
Eine Mitarbeiterin ist im Midijobbereich angesiedelt und soll im Juni nun eine Einmalzahlung erhalten. Zusammen mit der Einmalzahlung liegt sie aber weiterhin im Midijobbereich.
Die Bemessungsgrundlage bei der Steuer passt. Bei der Sozialversicherung ist die Bemessungsgrundlage aber nun höher als der abgerechnete Einmalbezug selber. Ich kann mir das aber nicht so recht erklären und hoffe, das hier jemand einen Tipp hat, warum das so richtig sein könnte. Onkel Google hat nichts gescheites vorgebracht.
Wir rechnen mit Lodas ab. Als Lohnart wurde die Stammlohnart 864 Urlaubsgeld genutzt. An den Einstellungen wurde nichts geändert. Die Einmalzahlung beträgt EUR 500,00. Neben dem laufenden Gehalt erhält Sie noch eine betriebliche AV abgerechnet, die teilweise durch eine Gehaltsumwandlung getragen wird.
Ich hab das ganze versucht einmal mit Lovor nachzurechnen. Hier wird mir als Bemessungsgrundlage die EUR 500,00 ausgewiesen. Die Beiträge, die von der Mitarbeiterin zu zahlen sind, sind aber centgenau die gleichen, wie bei Lodas auch. Daher macht es für mich nicht so wirklich Sinn, warum in der Probeabrechnung bei der Bemessungsgrundlage auf einmal EUR 63,85 mehr ausgewiesen werden.
Klar kann man das ganze einfach ignorieren, da bei Lodas wie auch bei Lovor die gleichen SV-Beiträge ausgegeben werden. Ich hätte nur das ganze gerne verstanden, damit ich dem Mandanten eine ordentliche Antwort geben kann.
Ich wünsche allen noch einen angenehmen Montag und einen schönen Feierabend, wenn es soweit ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
N`abend,
und dann wundert man sich, warum kaum einer gerne Lohn macht. Gruselig das Thema.
Aber vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort!