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Beitrag ZVK Kaufmännische Angestellte im Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 12.02.2021 11:51:40 von J_B
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M_Stoltenberg_
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo liebe Communitiy,

 

kann mir jemand sagen, weshalb der ZVK Beitrag mit mal mit der LA #8181 und dann F/F und mal mit der LA #8184 und dann L/L abgerechnet wird? Es betrifft 2 MA im selben Unternehmen. Hier die Screenshots:

 

 

FF.PNG

LL.PNG

Kann es an der LSt-Klasse liegen? Kann mir da jmd. was zu sagen!? Kann ich das umstellen? Vielleicht ist es auch richtig so!?

 

Danke schonmal!

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
550 Mal angesehen

Habe den Fall nicht. Aber 8181 ist sv- und stfr., 8184 sv- und steuerpflichtig.

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J_B
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
545 Mal angesehen

Hallo,

 

hat der Arbeitnehmer bei dem mit der 8184 abgerechnet wird ein weiteres Beschäftigungsverhältnis? Die Zusatzversorgung ist nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt.

 

Das sollten Sie auch prüfen:

 

Unbenannt.JPG

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
M_Stoltenberg_
Beginner
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Nachricht 4 von 5
532 Mal angesehen

Ja.

Diese Abrechnung ist quasi das zweite Dienstverhältnis, MA wird mit LStKl 6 abgerechnet.

 

Seine Hauptbeschäftigung ist jedoch nicht im Baugewerbe. Daher entfällt der Beitrag zur ZVK auch nicht, wird dann aber mit der LA #8184 L/L abgerechnet, weil dies nicht das erste Beschäftigungsverhältnis ist, richtig!?

 

 

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J_B
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
526 Mal angesehen

[Daher entfällt der Beitrag zur ZVK auch nicht, wird dann aber mit der LA #8184 L/L abgerechnet, weil dies nicht das erste Beschäftigungsverhältnis ist, richtig!?] => Ja, korrekt. Es verhält sich quasi wie bei einer betrieblichen Altersvorsorge - die ist auch nur im ersten Dienstverhältnis steuer- und sozialversicherungsfrei. 

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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letzte Antwort am 12.02.2021 11:51:40 von J_B
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