Hallo Community,
unser Mandant beschäftigt seit 2014 einen Mitarbeiter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag wurde damals folgendes vereinbart: Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Monat in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
Jetzt weigert sich der Arbeitnehmer da er noch nicht in Rente gehen kann.
Aber wenn doch vertraglich das 65. Lebensjahr vereinbart wurde kann der Arbeitnehmer sich doch nicht auf das noch nicht eingetretene Renteneintrittsalter berufen. ?
Habt Ihr auch schon mal so einen Fall gehabt ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ist ein arbeitsrechtliches Thema. Ich kann dazu nur eine Richtung zur Recherche geben:
Vor Jahren, als das gesetzliche Renteneintrittsalter immer wieder nach hinten geschoben wurde, gab es wohl mal eine Auslegung/Urteil: Wenn im Arbeitsvertrag das zum Vertragsabschluss gültige gesetzliche Renteneintrittsalter als Austrittdatum vereinbart wurde, sich zwischenzeitlich aber das gesetzliche Renteneintrittsalter verschoben hat, ist der Passus der Befristung wohl nach dem Sinn der damaligen Vereinbarung (mit Renteneintritt endet das Arbeitsverhältnis) auszulegen. Damit wäre das Ende des Arbeitsverhältnisses für den betreffenden Mitarbeiter tatsächlich erst das für ihn persönlich geltende Renteneintrittsalter und nicht das damals starre vollendete 65. Lebensjahr.
Zwischenzeitlich werden die Befristungen ja flexibler ausformuliert, um solche Deutungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Hilfe und Unterstützung.
Schönen Feierabend wenn es soweit ist.
Viele Grüße