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Baulohn- Stunden,Urlaub und Feirtage richtig erfassen

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letzte Antwort am 03.06.2019 11:49:50 von Daniela_Eichler
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denitsa
Einsteiger
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Hallo liebe Community ,

brauche mal wieder eure Hilfe. Ich kämpfe Mich mit Baulohn.

Wir arbeiten mit LuG. Folge Fall : Heute habe ich die Stundezettel die MA für April erhalten , ja , zu spät.....

Die regelmäßige Arbeitszeiten entspricht nicht die Beschäftigungtage bzw. 25 regelmäßige Arbeitsstuden wochentlich  , Beschäftigungtage durch den Zettel : Montag 4 Std, Dienstag 4 Std und Donnerstag 5 Stunden. Ich habe die Beschäftigunstage Im Kalender angelegt , aber jetzt wundere ich Mich ,  Ob das Program die Urlaubstage richtig berechnet würden, wenn MA weniger Als 5 Tage pro Woche arbeitet ? Wenn nein , wie muss ich die Urlaubstage richtig anlegen , muss ich die manuell gekürzt werden ?

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
390 Mal angesehen

Hallo,

handelt es sich bei Ihrem Mandanten um einen Baulohnmandant im Bauhauptgewerbe?

Informationen zum Buchen von Urlaubstagen und der Ermittlung der Beschäftigungstage finden Sie im Dokument 5303034 "Urlaub abrechnen (Bauhauptgewerbe - Beispiele für Lohn und Gehalt)"​ unter Punkt 5.3. "Bewegungsdaten erfassen".

Sonnige Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 03.06.2019 11:49:50 von Daniela_Eichler
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