Ich habe folgendes Problem: Ein AN bekommt seit Oktober 2023 Krankengeld von der Krankenkasse, ich habe die gesamte Zeit bis 30.09.2024 mit K6 gespeichert. Für den Zeitraum Oktober 23 - Januar 24 wurde die Mindesturlaubsvergütung bei Krankheit richtig nach den geleisteten Stunden x Stundenlohn x 12,5 % ermittelt und an die Soka-Bau gemeldet, im Lohnkonto ist auch der Schlüssel KR zu sehen.
Ab Februar 2024 bis September 2024 wurde jedoch überhaupt keine Mindesturlaubsvergütung ermittelt. Ich habe es leider jetzt erst bemerkt, weil ich eine Probeabrechnung mit Arbeitsstunden für den Oktober erstellt habe und nur für 184 Std (die vom Januar) ein Betrag von 443,90 € in der Brutto-Netto-Abrechnung ausgewiesen ist. Auch auf dem Soka-Bau-Kontoauszug für den AN ist nur dieser Betrag vorhanden.
Ich kann mir nicht erklären, wieso das ab 02/2024 nicht mehr funktioniert hat.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen. Es wäre dringend, der Mitarbeiter kommt morgen zur Besprechung der weiteren Beschäftigung zum AG.
Vielen Dank schon mal.
Hallo,
anhand Ihrer Angaben kann ich nur pauschal Möglichkeiten aufzeigen, warum die Mindesturlaubsvergütung (MUV) nicht berechnet wurde.
Bitte prüfen Sie ob im Kalender der Ausfallschlüssel K6 hinterlegt ist und ob beim Mandanten bzw. Mitarbeiter eine Sollarbeitszeit hinterlegt ist. Dies ist Voraussetzung für die Berechnung der Mindesturlaubsvergütung.
Arbeiten Sie mit LODAS, so muss die Fehlzeit zusätzlich unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten erfasst werden.
Wenn Ihnen meinen Angaben nicht weiterhelfen, wenden Sie sich zur Prüfung bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.