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Baulohn - Lohabrechnung - Hinweis

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letzte Antwort am 09.05.2019 09:43:16 von denitsa
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denitsa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Liebe Community,

ich brauche mal wieder eure Hilfe.

Wir übertragen einen neuen Mandant/ Baulohn von Lodas nach LuG. Das ist meine ersten Baulohn und ich habe keine Erfahrung , bin total Neulinge...

Ich habe schon die Lohnabrechnung erstellt und bekommen folgende Hinweis.

Es geht um einen MA mit fest Gehalt - 822 Euro. Wo muss ich diese Stunden anlegen ? Das sind die wöchentliche Stunden oder ?

Sorry wenn ich so blöd Frage , bin nicht siche ob ich die Abrechnung richtig gemacht habe...

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus 

Unbenannt.png

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
267 Mal angesehen

Hallo,

für die Prüfung des Mindestlohn benötigt die SOKA Bau sowohl die Stunden als auch das Entgelt des Mitarbeiters. Grundsätzlich empfiehlt die SOKA Bau gewerbliche Mitarbeiter mit einem Stundenlohn abzurechnen und kaufmännische Angestellte mit einem Festlohn.

In Ihrem Fall melden Sie für den Monat April 2019 nur den Bruttolohn und nicht die geleisteten Stunden. Da es sich laut Ihren Angaben um einen Festbezugsempfänger handelt, müssen Sie die geleisteten Stunden des Mitarbeiters mit der Statistiklohnart 8620 zusätzlich in der Monatserfassung oder dem Kalender hinterlegen.

Bei einem Stundenlohnempfänger verwenden Sie statt der Lohnart 8620 die Lohnart 1000.

Viele Grüße aus Nürnberg

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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denitsa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die Antowort

Mit freundlichen Grüßen

Denitsa Barsakova

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letzte Antwort am 09.05.2019 09:43:16 von denitsa
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