Hallo, kürzlich waren wir auf einer Fortbildung, wo darauf hingewiesen wurde, das Lohnfortzahlungs- und Feiertagslohn nicht mit dem Stundenlohn, sondern aus der Durchschnitt gerechnet werden soll. Soweit kein Problem. Im Baulohn fließt in den Speicher auch das zusätzliche Urlaubsgeld, was den Durchschnittsstundenlohn ziemlich erhöht. Ist das ok?
Danke und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist korrekt.
Das ist nicht nur im Baulohn der Fall, sondern bei allen Lohnempfängern.
Es "soll" nicht nur gerechnet werden, es ist gesetzlich festgelegt.
Urlaub, Lohnfortzahlung und Feiertagslohn wird mit dem Durchschnittslohn der letzten 3 Monate gezahlt.
Man kann einen Stundenlohn von 10€ haben und durch Nachtzuschläge usw einen Durchschnittslohn von 14 bis 16€ haben.
Beachten Sie jedoch, dass bei Lohnerhöhungen immer mindestens der vereinbarte Stundenlohn gezahlt werden muss.
Danke!