Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter möchte vom 02.01.2021 - 01.03.2021 in Elternzeit gehen.
Über die Fehltzeit habe ich den Zeitraum erfasst und Elternzeit ausgewählt.
Es handelt sich hier um einen Stundenlohnempfänger mit flexibler Arbeitszeit und 50 geschützte Stunden für witterungsbedingter / wirtschaftlicher Arbeitsausfall.
In der Probrechnung wird das AZK mit -30 Stunden belastet, und dem Mitarbeiter AZK Automatisch 43 Std. ausgezahlt.
das darf nicht sein.
Wie muss ich vorgehen?
Liebe Grüße
Problem gelöst!
Liebe Grüße