abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bauhauptgewerbe Urlaub bei Festgehalt

1
letzte Antwort am 22.07.2019 12:18:55 von Lara_Hien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
denitsa
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
356 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich brauche mal wieder Hilfe und zwar .

Wir arbeiten mit LuG

AN (Bau) kriegt jeden Monat einen Festgehalt - 822,50 €. Ich erfasse die Stunden (LA 8620)  manuell im Monatserfassung. So weit so gut , aber den AN hat zum 31.08.2019 gekündigt. AG hat schon ab 01.08 bis 31.08 Urlaub genehmigt. Das sind 22 Urlaubstage. Jetzt komm das Problem :

Wie soll ich den Urlaub richtig rechnen ? Wenn ich die Tage im Kalender anlegen , kriege ich einen Fehlermeldung , weil keinen Stundenlohn angelegt ist.

Kann ich den Stundenlohn einfach eingetragen oder soll ich etwas manuell abrechnen ?

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Denitsa

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
247 Mal angesehen

Hallo Denitsa,

bei Ihrem Mandanten tritt ein Mitarbeiter zum 31.08.2019 aus. Der Mitarbeiter hat vom 01.08 - 31.08.2019 Urlaub.

Wie Sie den Urlaub im Baulohn für diesen Mitarbeiter richtig abrechnen, finden Sie unter Punkt 4.4.3 in folgenden Infodokument.

Bitte beachten Sie, dass das Entgelt des Mitarbeiters um den Betrag für die Urlaubsvergütung vermindert werden muss.

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
1
letzte Antwort am 22.07.2019 12:18:55 von Lara_Hien
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage