Guten Morgen,
wer kann mir hier helfen.
Ich habe einen Arbeitnehmer der seit 2020 erkrankt ist (Unterbrechung bis heute). Jetzt scheidet er zum 31.3.22 aus dem Unternehmen aus.
80 ÜST sollen als Überstundenabgeltung (Einmalbezug) abgerechnet werden.
Meine Frage:
- Lodas/Baulohn Stammlohnart?
- müssen diese Stunden an die SOKA gemeldet werden?
Viele Grüße
Erika Kettinger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kettinger,
für die Abrechnung der Überstundenvergütung können Sie die Stammlohnart 877 Jährl. Überstundenvergütung verwenden. Bitte hinterlegen Sie bei dieser Lohnart im Feld Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N die Auswahl bezahlte Stunden und Überstunden. Im Register Baulohn ist zudem im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge der Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsgen. auszuwählen, sodass diese auch an die SOKA-BAU gemeldet werden.