abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bauhauptgewerbe/Überstundenabgeltung/Soka Meldung?

1
letzte Antwort am 17.03.2022 15:34:09 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
151 Mal angesehen

Guten Morgen, 

 

wer kann mir hier helfen. 

Ich habe einen Arbeitnehmer der seit 2020 erkrankt ist (Unterbrechung bis heute). Jetzt scheidet er zum 31.3.22 aus dem Unternehmen aus. 

80 ÜST sollen als Überstundenabgeltung (Einmalbezug) abgerechnet werden. 

 

Meine Frage: 

- Lodas/Baulohn   Stammlohnart? 

- müssen diese Stunden an die SOKA gemeldet werden? 

 

Viele Grüße

Erika Kettinger 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo Frau Kettinger,


für die Abrechnung der Überstundenvergütung können Sie die Stammlohnart 877 Jährl. Überstundenvergütung verwenden. Bitte hinterlegen Sie bei dieser Lohnart im Feld Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N die Auswahl bezahlte Stunden und Überstunden. Im Register Baulohn ist zudem im Feld Heranziehen der Stunden/Beträge der Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsgen. auszuwählen, sodass diese auch an die SOKA-BAU gemeldet werden.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 17.03.2022 15:34:09 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage