Hallo,
auch im Baugewerbe gibt es Fälle in denen Netto-Sachzuwendungen abzurechnen sind.
Im Dok.-Nr. 1080841 steht nun aber " Bei Mandanten im Baulohn kann die Netto-Sachzuwendung nicht abgerechnet werden".
Es geht um 100,-- € Gutscheine für Dienstjubiläum.
Welche Möglichkeit gibt es für das Baugewerbe, damit der Arbeitnehmer die Sachzuwendung ohne Abzüge erhält ?
Hallo,
leider ist es in DATEV L+G Baulohn immer noch nicht möglich, Nettolohnarten abzurechnen.
Ich behelfe mich dabei folgender Zwischenlösung, da ich einige von den §37b Versteuerungen verarbeiten muss.
- Lohnart 2740: Pauschalversteuerung mit 30 % und SV-Pflicht
- Der beim Arbeitnehmer im Abzug ausgewiesene SV Betrag wird als Nettolohn hochgerechnet.
- Das geht, wenn man hierfür behelfsweise die Zuordnung Baulohn in den Stammdaten des AN für den aktuellen
Monat eine Historie anlegt und keiner Mitarbeitervariante zuordnet
- Den Bruttobetrag mit einer Sachbezugslohnart (z.B. 2481 ohne Folgelohnart) eintragen
- Die Differenz zwischen SV Abzug Arbeitnehmer und Bruttobetrag SV mit einer 9000er Lohnart abziehen
- Die Historie für die Stammdaten Baulohn Mitarbeiter wieder auf Ursprung setzen
Der Mitarbeiter dürfte nun dasselbe Netto wie ohne Versteuerung erhalten. Das ist zwar sehr hemdsärmelig, aber hierüber kann zumindest dann die korrekte Versteuerung/Verbeitragung und Übernahme der SV stattfinden.
Möchte man diesen Aufwand nicht betreiben, müsste die Nettosachzuwendung auf brutto hochgerechnet werden.
Viel Erfolg, beste Grüße
Danke für die Antwort.
Diese Lösung ist für mich leider nicht unbedingt zufriedenstellend.
Gruß