Ich habe folgendes Problem im Baugewerbe: Der 24.12. und der 31.12. werden normalerweise als lohnfrei abgerechnet.
Für diese beiden Tage will die Firma den Arbeitnehmern 0,5 Tage Urlaub gewähren.
Wird für die beiden Tage jeweils der Wert von 4 Stunden erfasst?
ist das überhaupt zulässig?
Normalerweise sind diese Tage arbeitsfrei ohne Lohnanspruch. Zur Vermeidung des Lohnausfalls können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber den Einsatz von Arbeitszeitkontostunden oder Urlaub vereinbaren.
Jetzt wäre erstmal zu klären was es bedeutet, dass die Firma den Arbeitnehmern 0,5 Tage Urlaub gewähren will. Soll dies Sonderurlaub sein oder aus dem regulären Urlaubsanspruch? Was soll mit dem restlichen halben Tag passieren?
Ich kenne es eigentlich nur, dass jeweils 1 ganzer Tag Urlaub vom regulären Urlaubsanspruch eingesetzt wird...