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BGN 2019 L&G

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letzte Antwort am 05.03.2020 11:07:21 von fraud
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fraud
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
209 Mal angesehen

Nachdem ich verschiedene BGN Schreiben vorliegen habe, das angeblich kein Lohnnachweis bei denen ist, war ich so mutig und hab dort angerufen.

 

Die Kernaussage war "sie haben den Stammdatenabruf doppelt gemacht und den müssen sie stornieren" und es wurden mir zu verschiedene Daten genannt an denen die Stammdaten angeblich übermittelt wurden. Diese Aussage irritierte mich doch massiv, da es zu dem genannten Zeitpunkt keine Übermittlung stattgefunden hat.

 

Ich weiß im Augenblick gerade nicht wie ich mich verhalten soll, weil nach Überprüfung meinerseits bin ich der Meinung das so wie es ist alles richtig ist.

 

Kann es sein das die BGN es nicht im Griff hat und auf die Programmanbieter runtergebrochen wird?

  

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
183 Mal angesehen

Hallo,


wie bei der BGN ein doppelter Stammdatenabruf eingegangen sein soll, lässt sich auch für uns meist schwer nachvollziehen.


Aus Lohn und Gehalt können Stammdatenabrufe vorgenommen und storniert werden. Ein doppelter Abruf für das gleiche Meldejahr ist in einem Datenbestand nicht möglich. Ein erneuter Stammdatenabruf kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn der vorherige storniert wurde.

Ob der digitale Lohnnachweis in Lohn und Gehalt erstellt und an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet wurde, können Sie beim Mandanten in Lohn und Gehalt über den Menüpunkt Auswertungen | Mandantenauswertungen prüfen.
Wenn im Zeitraum 12/2019 bis zu Ihrem aktuellen Abrechnungsmonat die Auswertung "DÜ-Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung" mit dem DÜ-Status "verarbeitet" vorhanden ist, wurde der digitale Lohnnachweis für 2019 erstellt und an die Berufsgenossenschaft übermittelt.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte über einen unserer üblichen Servicekanäle an uns, sodass geprüft werden kann, ob tatsächlich ein doppelter Stammdatenabruf aus einem DATEV-Programm für die betreffende Mitgliedsnummer vorliegt.


Sonderkonstellationen kann es z. B. bei einem in der Vergangenheit durchgeführten Mandantenübertrag nach Lohn und Gehalt geben. Doppelte Stammdatenabfragen können z. B. auch entstehen, wenn Sie einen Mandanten anlegen, die Stammdatenabfrage übermitteln und den Mandanten wieder löschen. Legen Sie den Mandanten später erneut an und senden eine weitere Stammdatenabfrage, liegen zwei Stammdatenabfragen bei der BG vor. Jedoch wird der digitaler Lohnnachweis nur einmal für die in Lohn und Gehalt vorliegenden Stammdatenrückmeldung erstellt.

Viele Grüße aus Nürnberg

Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraud
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
174 Mal angesehen

Vielen Dank für Ihre Antwort. Zu dem gleichen Ergebnis bin ich auch gelangt. Zeitgleich mit der Ihrer Antwort kam auch eine E-Mail von der BGN mit folgenden Wortlaut:

 

"für das Jahr 2019 wurden zwei Abrufe der Stammdaten vorgenommen und nur einmal einen Lohnnachweis übermittelt, deshalb erfolgte die Erinnerung. Bitte prüfen Sie ob ein Storno des zweiten Abrufes möglich ist."

 

Ich kann nicht stornieren was ich nicht gemacht habe! Ich habe eine Mail an den Servicekontakt geschrieben, damit sich es jemand anschaut und mit vielleicht bei dem Rätsel helfen kann.

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letzte Antwort am 05.03.2020 11:07:21 von fraud
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