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BG-Meldung Fehlermeldung: Stammdaten liegen nicht vor

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letzte Antwort am 25.01.2017 15:43:34 von danielajo
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regina
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Guten morgen,

auch wir kämpfen im neuen Jahr mit dem neuen Meldeverfahren zum Entgeltnachweis der BG.

Leider konnte ich zu unserem Problem bisher von Datev keine Hilfe(sind schon seit längerem in der Warteschlange für einen Rückruf) und auch im Forum keine passende Antwort finden.

Wir hatten, wie viele andere auch den Stammdatenabruf fälschlicherweise in 12/16 gemacht.

Nachträglich haben wir dann die PIN/Betriebsnummern in 01/16 eingetragen und eine Wiederabrechnung des letzten abgerechneten Monats gestartet.

Bei einigen Mandanten erhielten wir dann auch tatsächlich eine mehr oder weniger richtige Meldung 422 zurück.

Beim Großteil allerdings bekommen wir im Fehlerprotkoll folgenden Fehler:

"Für die Mitgliedsnummer XXX findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises statt. Es liegen von der DGUV noch keine zurückgemeldeten Stammdaten vor."

Wir haben bei allen Mandanten die Rückmeldungen erhalten.

Mitgliedschaft und Gefahrentarifstellen etc. sind alle zurückgekommen und im Programm hinterlegt.

Stammdaten wurden also schon zurückgemeldet!

Hat jemand eine Idee, was wir falsch gemacht haben , bzw. wie wir nun die Auswertung 422 bekommen können?

Probehalber haben wir auch schon eine Nachberechnung mit 1/96 versucht. War aber leider auch nicht erfolgreich.

Über Eure Hilfe würden wir uns sehr freuen!

Grüße!

eva
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Ich habe zwar keine Antwort darauf, habe aber leider genau das gleiche Problem, habe auch das gleiche bereits ohne Erfolg ausprobiert und rumgebastelt und bin echt  gespannt auf die Antworten.

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mgünzel
Beginner
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Nachricht 3 von 8
366 Mal angesehen

Hallo Frau Eich,

höchstwahrscheinlich haben Sie nichts falsch gemacht. Das ganze System der Datev hat zig Programmfehler (lt. Hotline).

Als einzige Lösung wird von der Hotline eine Wiederabrechnung 01/2017 angegeben (in der Hoffnung, das es dann funktioniert).

Sollten Sie Druck im RZ geschlüsselt haben, müssten Sie die Wiederabrechnung bezahlen. Das lässt sich wohl verhindern durch: Temp. Auswertungssteuerung/Fachabruf Mandant: Ausgabefach: Druck RZ; Termin: z. B. AB; temp. Ausgabefach: Rückübertragung RZ

Zur Wiederholung: Diese gesamten Angaben beruhen auf Auskünften der Hotline, bei uns sind diese Wiederholungsabrechnungen noch nicht durch, also alle Angaben ohne Gewähr.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Günzel

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

zur erwähnten Fehlermeldung gab es am 23.01.2017 Fehlerbereinigungen im Rechenzentrum. Mit einer Wiederabrechnung 01/2017 sollten Sie nun die Auswertung 422 erhalten.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
regina
Beginner
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Vielen Dank!

Nach einer erneuten Wiederabrechnung konnte das Problem nun behoben werden.

MfG

R.Eich

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danielajo
Einsteiger
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Hallo zusammen!

Ich habe das gleiche Problem, Wiederabrechnung 01/2017 heute ausgeführt, Auswertung 422 ist leider nicht gekommen, sondern wieder der gleiche Fehlerhinweis. Das Hotfix vom 17.01.2017 ist nicht installiert.

Kann mit jemand weiterhelfen?

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eva
Einsteiger
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Hallo,

ich würde mal kontrollieren, ob in dem Monat 1/2016 auch wirklich alle Angaben vollständig sind, alle Nummern und die PIN usw. Bei uns waren teilweise unerklärlich die Angaben unvollständig in 1/2016 vorhanden. Und dann nochmal eine Wiederholungsabrechnung komplett für 1/2017 starten. Dann sollte es klappen. Bei einem hartnäckigen Fall habe ich in 1/2017 jeden Monat aus 2016 die betroffene Personalnummer nachberechnet mit 0,01 und BS 96. Aber da war es auch nur ein AN! Aber es hat funktioniert!

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danielajo
Einsteiger
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Danke Frau Winters,

die Stammdaten sind alle in 01/2016 erfasst, bis auf den Meldegrund für den Sondertatbestand. Der ist komischerweise nur noch ab 01/2017 geschlüsselt.

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letzte Antwort am 25.01.2017 15:43:34 von danielajo
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