Liebe Community,
ich arbeite mir Lodas und ich stelle mir die Frage wie es nun für den Februar weitergeht damit nicht schon wieder ein Chaos wie im Januar entsteht. Ich habe für alle meine Fälle wie in dem Jahreswechselseminar empfohlen nur das Jahr 2016 abgerufen. Für meine Frühabrechner liegt das "Kind im Brunnen", da haben die BG - Meldungen noch nicht geklappt. Die Abrechnungen, die ich nach dem 23.02. erledigt habe sind für 2016 nun mit den hier gefundenen Hilfen mit der Meldung für 2016 gelaufen.
Nun meine Frage: wie geht es nun weiter?? Muss ich vor der Februar-Abrechnung die Stammdaten für 2017 nun abrufen? ( Im Bearbeitungsmonat Februar oder muss hier nach 01/17 wieder gewechselt werden?) Muss für den Januar wieder eine Nachberechnung angestoßen werden?
Was ist mit den Fällen, wo meine Meldung für 2016 noch aussteht? Darf ich hier die Stammdaten für 2017 auch schon abrufen oder muss ich die für 2016 nochmals abrufen?
Ich möchte nicht dass sich die Februar-Abrechnung wieder so chaotisch gestaltet wie der Januar. Wer kann mir mit einem Fahrplan für meine 2 Varianten helfen???? ( einmal für die noch ausstehenden Fälle ohne Meldung 2016 und einmal für die Fälle mit Meldung 2016 ?)
Im voraus besten Dank
Judith Lux
Hallo Frau Lux,
zunächst zu Ihrem ersten Fall:
der Stammdatenabruf für 2016 wurde durchgeführt und der Lohnnachweis wurde für 2016 übermittelt.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle relevanten Stammdaten für die Berufsgenossenschaft ab 01/2017 hinterlegt sind. Anschließend können Sie den Stammdatenabruf für das Meldejahr 2017 durchführen. Es ist dabei nicht entscheidend, ob Sie den Abruf vor oder nach der Februar-Abrechnung durchführen. Ebenso ist eine Nachberechnung auf 01/2017 mit der Februar-Abrechnung nicht nötig.
Zum zweiten Fall:
der Stammdatenabruf für 2016 wurde durchgeführt, der Lohnnachweis wurde jedoch nicht übermittelt.
Auch wenn der digitale Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 noch nicht erstellt wurde, können Sie den Stammdatenabruf für 2017 bereits durchführen. Wenn der Stammdatenabruf für 2016 bereits geklappt hat, muss kein neuer Abruf erfolgen.
Bitte prüfen Sie im Fehler- und Hinweisprotokoll, ob ein Grund aufgeführt wird, warum die Übermittlung nicht stattgefunden hat.
Weitere Hilfestellungen finden Sie auch im Dokument Checkliste zum Meldeverfahren zur Unfallversicherung.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG