Hallo zusammen!
Ein AN hat eine Gehaltsumwandlung. Die Umwandlung geschieht mit der entspr. Lohnart für Stundenlöhner.
Im Juni war er komplett krank. Daher habe ich bei Bezug für die BAV die Lohnart für Entgeltfortzahlung eingetragen,
ansonsten hätte das Programm ja nicht gewusst, von welchem Betrag die Umwandlung geschehen soll.
Mein Problem: Wenn ich im August für die Umwandlung bei den Stammdaten für die BAV wieder die Lohnart
für Stundenlohn eingebe, ändert er automatisch auch für die Vormonate ab. Das ist ja nicht richtig..
Hat jemand so etwas schon gehabt?
Danke für die Hilfe!!
Hallo,
bitte hinterlegen Sie in diesem Fall die Bezugslohnart mit der entsprechenden Lohnart für Stundenlöhner.
Als weitere Bezuglohnart kann die Lohnart für Entgeltfortzahlung erfasst werden. Wenn in einem Monat kein Stundenlohn abgerechnet wird, prüft das Programm automatisch, ob eine der weiteren Bezugslohnarten - in diesem Fall die EFZ - vorhanden ist, um die Umwandlung durchzuführen.
Wie Sie die weiteren Bezugslohnarten anlegen, finden Sie unter Punkt 2.11 der Dokumentennummer 1020917 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018" in unserer Info-Datenbank.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG