Hallo zusammen,
ich muss meine erste BAV Abrechnung mit Gehaltsumwandlung erstellen.
Die Mitarbeiterin verdient unter 2.200 €. Somit greift ja § 100 EStG.
Sie bekommt vom AG einen Zuschuss aus vermögenswirksamen Leistungen € 26,59
sowie den Pflichtzuschuss von 15 % (€ 26,01). Gesamtbeitrag der Direktvers. € 200,00
Ich habe mit dem Assistenten gearbeitet und zwei Verträge eingegeben. In den übergreifenden Angaben den Hacken bei 240 € Mindestbeitrag für Förderfähikgkeit wird vorraussichtlich erreicht gesetzt
Unter Vertragsdaten den Hacken zusätzlich noch unter Voraussetzungen für die Anw. des § 100 ESt wird vorraus-
sichtlich erreicht, aber nur bei dem 1. Vertrag. Die anderen Hacken sind ja bereits vom Programm gesetzt.
Beim 2. Vertrag nicht, da lt. meiner Literatur die Verwendung zusätzlicher VWL des AG für die betr. AV
zwar zur Steuerfreiheit der Beiträge führt, ein sogenannter bAV Förderbetrag dafür nicht gewährt werden
kann.
Jetzt wird bei der Abrechnung die 30 % aus dem AG Ant. des Pflichtzuschusses in der Lohnsteueranmeldung
nicht berücksichtigt. Das Ganze gilt ab 9/20. Was ist falsch.
Die Mitarbeiterin von DATEV ist das mit mit durchgegangen und findet auch den Fehler nicht.
Oder liegt irgendwo wein Denkfehler vor?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo an Euch,
kann mi keiner helfen?
Für den Pflichtzuschuss gibt es keine Förderung, da er nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Vielen Dank für Deine Hilfe.