Guten Morgen zusammen!
Unser Mandant (Augenoptiker) möchte für Ihren Azubi die Unterkunfts- und Verpflegungskosten übernehmen.
Dem Azubi wird in der Fachakademie(Internat) ein Bett (Mehrbettzimmer) Frühstück und Abendessen zur Verfügung gestellt.
Ist hier ein geldwerter Vorteil abzurechnen?
Danke im voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.