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Auszahlung Wertguthaben/Störfall

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letzte Antwort am 15.09.2023 10:42:11 von DD
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DD
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Hallo zusammen,

 

wie setze ich die Guthabenauszahlung aus dem Zeitwertkonto bei einem Mitarbeiter um, welcher bereits 2021 ausgetreten und erst jetzt 2023 diese über die Gehaltsabrechnung erhalten soll? (Störfall)

 

Folgende Schritte habe ich schon versucht:

in den Monatsstammdaten --> Wertguthaben --> Abbaubetrag des Wertguthabens durch Freizeitnahme erfasst

SV --> Wertguthaben --> zur Wertguthabenbildung --> Abgebaut ab: aktuellen Zeitraum vorgegeben

Monatserfassung --> aktueller Zeitraum --> LA4520 erfasst

 

Es kommt Fehlermeldung und Abrechnung wird nicht durchgeführt:

 

"Sie rechnen Störfall für den Rechtskreis West. im Monat xxx wird die Höhe des Wertguthabens benötigt. Rechnen Sie ggf. fehlendes Wertguthaben mit den LA 4460 / 4470 ab....."

 

Was muss ich noch ausführen? Wie kann ich das Guthaben auszahlen, welches steuer- und sv-pflichtig, abgerechnet werden kann?

 

Hinweis: Wertguthabenaufbau war in der Vergangenheit nicht monatlich, sondern mit Einmalzahlung.

 

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung.

Alla

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Alla,


wie in der Fehlermeldung beschrieben erfassen Sie mit der Lohnart 4460 (Wertguthabenaufbau West,uv-pfl) den Wert des Entgeltguthabens, das als Störfall ausgezahlt werden soll, in der Monatserfassung.


Mit dieser Buchung erhöht sich das UV-pflichtige Entgelt, das wiederum durch die Auszahlung gemindert wird. Die Auszahlung mit der Lohnart 4520 wird steuer- und SV-pflichtig abgerechnet und in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 3 und Zeile 19 oder 10 ausgewiesen.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DD
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Vielen Dank Frau Preuß für Ihre Rückmeldung.

 

Sobald ich die LA4460 in den Monatsstammdaten eingebe, kommt erneut eine Fehlermeldung:

 

"nach Austritt des Mitarbeiters sind für den aktuellen Abrechnungsmonat nur Einmalbezüge und Nettobe-/abzüge zulässig. Geben Sie eine andere Lohnart an..." --> Es rechnet also nicht ab.

 

Wenn ich die beiden Lohnarten unter Stammdaten --> Entlohnung --> Bezüge/Abzüge vorgebe, kommt zwar keine Fehlermeldung mehr, aber es erzeugt auch keine Probeabrechnung, die ich sehen kann.

 

Alle Daten gebe ich auf den aktuellen Abrechnungsmonat vor, da auf 2021 nicht mehr zugegriefen werden kann.

 

Ich werde mich dazu an den indviduelle Service wenden.

 

Beste Grüße

Alla

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letzte Antwort am 15.09.2023 10:42:11 von DD
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