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Auswertungen Personalwirtschaft im Unternehmen Online

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letzte Antwort am 18.06.2020 09:56:40 von simjahn
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simjahn
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen zusammen, 

 

am 03.06.2020 haben wir für einen Mandanten eine Lohnabrechnung mit LODAS erstellt. Diese haben wir am 04.06.2020 korrigieren müssen. 

 

Die Mandantin bekommt die Auswertungen im Unternehmen Online über Auswertungen Personalwirtschaft bereitgestellt. Leider sieht das Unternehmen die Auswertungen der Abrechnung (auch AN, die nicht korrigiert wurden) vom 03.06.2020 und auch die Auswertungen der Abrechnung vom 04.06.2020. Welche Einstellung muss geändert werden, damit nur das aktuellste bereitgestellt wird?

 

Des Weiteren haben wir auch die BG rückwirkend eingestellt. Ist es normal, dass auch hierfür rückwirkend Lohnscheine im UO bereitgestellt werden? Hier ist doch keine Änderung ersichtlich! Im LODAS ist nur EIN Lohnschein pro Mitarbeiter ersichtlich! 

 

Für Hilfe wäre ich dankbar.

 

S. Jahn 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
257 Mal angesehen

Hallo S.Jahn,


durch das Senden einer Wiederabrechnung komplett wird in Auswertungen online nur diese Wiederabrechnung angezeigt. Sie ersetzt dann die Erstabrechnung.


In Auswertungen online sind alle Nachberechnungen sichtbar. Wenn Sie in LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen im Feld Druck der Brutto/Netto-Abrechnung aus Nachberechnung Druck nur bei Veränderung ausgewählt haben, wirkt sich dies nur aus den Druck der Auswertungen aus. Diese Einstellung unterdrückt nicht die Brutto/Netto-Abrechnung aus Nachberechnung für Auswertungen online.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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simjahn
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
249 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Frohmeyer, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung. 

 

Nur leider ist es in meinem Fall nicht so. Hier sieht der Mandant die Lohnscheine sowohl der ersten, als auch der zweiten (korrekten) Abrechnung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Simone Jahn 

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letzte Antwort am 18.06.2020 09:56:40 von simjahn
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