Nachdem die Abrechnung Januar 2019 fertig und die Auswertungen vom RZ zurück waren, stellte ich fest, dass ich die Auswertung 88 Buchungsbeleg ASCII-Import Standart noch benötige.
Ich habe dann im Bearbeitungsmonat Januar 2019 unter Mandantendaten/Auswertungssteuerung/ Standartauswertungen noch die Auswertung 88 erfasst.
Danach habe ich unter Mandantendaten/Temp. Auswertungssteuerung/Auswertungsabruf Mandant die Auswertung 88 erfasst. Es wird Standartmäßig im Ausgabefach Rückübertragung aus RZ und bei Termin AB vorbelegt. Danach habe ich die Daten ins RZ gesendet, bekomme aber keine Auswertung 88.
Liegt dies vielleicht daran, das beim Auswertungsabruf als Standart AB vorbelegt ist? Muss ich eine Wiederholungsabrechnung machen damit ich die Auswertung 88 erhalte?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie auch in den Spalten "Datum von" und "Datum bis" den Januar 2019 eingetragen?
Das Rechenzentrum muss wissen für welche Monate der Temp. Auswertungsabruf gelten soll.
Eine Wiederholungsabrechnung müssen Sie nicht anstoßen.
Hallo Herr Steinert,
ja, hatte ich eingegeben.
Hallo Herr Dries,
ich habe die Auswertung 88 nicht in meinen Standart-Abruf, habe diese nur in die temp. Auswertungen eingegeben (Vorbelegt wurde bei mir nichts und ich habe es so eingegeben wie die restlichen Auswertungen angelegt sind) und ich habe die Auswertung nun im entsprechenden Monat für den ich diese Abgerufen habe.
Haben Sie eventuell ein Zahlendreher oder Schreibfehler im Datum gehabt?
Rufen Sie bitte nochmals die Temp. Auswertungen ab, natürlich wieder in die Temp. Auswertungen eintragen (Daten werden ja nach dem senden gelöscht)
Wenn es dennoch nicht funktioniert, kann ich leider nicht mehr dazu beitragen.