Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Lohnabrechnung.
Warum werden Zuschüsse zu den Fahrten Wohnung Arbeitsstätte oder ein Sachbezug im Rahmen der 44 Euro-Grenze über eine Lohnart im Bereich der Brutto-Bezüge berücksichtigt und eine Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen nur im Bereich eines Nettobezugs und nicht ebenfalls über die Brutto-Bezüge mit einer Lohnart erfasst.
Die zweite Frage ist, taucht der Sachbezugswert von 44 Euro grundsätzlich in der Lohnsteuerbescheinigung auf, auch wenn es sich hier um eine monatliche Überweisung auf eine „Essenskarte“ zum Einkaufen von Lebensmitteln handelt? Hier wird ein Bruttobezug und ein Nettoabzug berücksichtigt.
Vielen Dank für eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zum 01.01.2019 hat sich hierzu eine Änderung in der Entgeltbescheinigungsverordnung ergeben. Diese Neuerung hat dazu geführt, dass steuerfreie Fahrtkosten und Verpflegungszuschüsse auf der Brutto-/Netto-Abrechnung als Nettobezüge abzurechnen sind. Diese werden auch entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Von dieser Änderung sind jedoch nicht alle Sachbezüge betroffen.
Alle Informationen hierzu erhalten Sie im Dokument Konkretisierung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ in der Entgeltbescheinigungsverordnung .
Zu Ihrer zweiten Frage, mit welcher Stammlohnart bzw. Steuer- und SV-Behandlung rechnen Sie diese Essenskarte ab?
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Die Thematik hat sich damit geklärt.