Hallo,
ich habe Mahlzeitengestellung (setzen des Großbuchstaben M) und Verpflegungsmehraufwendungen (LA 9660) rückwirkend in 2/22 für das Vorjahr 2021 erfasst. Die Lohnsteuerbescheinigung wird mit der Abrechnung 2/22 für 2021 erzeugt.
Trotz Eingabe des Enstehungsprinzips fehlt der Andruck beider Angaben (M und Ausweis in Zeile 20) in der Lohnsteuerbescheinigung 2021. Woran kann das liegen?
Hatte jemand schon ein ähnliches Problem?
Über Rückmeldungen freue ich mich.
Alu
Hallo,
das Entstehungsprinzip kann nur in den ersten 3 Januarwochen angewendet werden.
Viele Grüße
Hallo,
und vielen Dank!
Dann erscheinen die Angaben für 2021 erst auf der Lohnsteuerbescheinigung 2022.
Habe ich das richtig verstanden?
Viele Grüße
Ja