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Austrittsdatum wieder löschen/nach hinten verschieben

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letzte Antwort am 15.01.2021 12:27:01 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Hallo Community, 

 

eine Frage zum besseren Verständnis: wenn ich das Beschäftigungsende eines Mitarbeiters in 2020 zum jetzigen Zeitpunkt wieder rausnehme und wenige Monate nach hinten verschiebe, z. B. statt Mai Austritt erst im November 2020 (er bekommt aufgrund eines Vergleichs Gehalt nachgezahlt), dann sollte ja folgendes passieren:

 

 

  • Die bisherige Abmeldung bei der Krankenkasse wird storniert.
  • Der Mitarbeiter wird für das ELStAM-Verfahren wieder angemeldet.
  • Die Entgelte ab dem Austrittsdatum werden nachberechnet.
  • Die Beiträge an die Krankenkassen und die Lohnsteuer für das Finanzamt werden in der aktuellen Meldung nachgemeldet

ich hoffe, dass das korrekt ist; was passiert mit der Unfallversicherung? wird diese dann in 2021 für 2020 noch korrigiert? Und die Elstam-Abmeldung erfolgt dann auch zum neuen Austrittsdatum automatisch? (wo kann die Elstam-Anmeldung und Abmeldung nachgeprüft werden?

 

Danke schon mal! 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
230 Mal angesehen

Hallo, 

 

wenn Sie das Austrittsdatum des Arbeitnehmers nach hinten verschieben wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt und der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft neu erstellt. 


Mit dem neuen Austrittsdatum erfolgt die Abmeldung bei ELSTAM. Hierfür erhalten Sie eine Rückmeldung mit der Abmeldebestätigung. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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floreana
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Herzlichen Dank!! 

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letzte Antwort am 15.01.2021 12:27:01 von floreana
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