Hallo, wir haben heute erfahren, dass eine Mitarbeiterin rückwirkend ab 01.04.2021 eine volle Erwerbsminderungsrente erhält.
Wir haben letztes Jahr im Mai Urlaubsgeld und im November noch Weihnachtsgeld gezahlt. Welches Austrittsdatum trage ich ein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
ist das Arbeitsverhältnis denn arbeitsrechtlich beendet? Nur der Bezug einer Erwerbsminderungsrente führt nicht dazu (insbesondere nicht, wenn es eine befristete Erwerbsminderungsrente ist), dass das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist.
Ggf. müssen Sie nur in den Fehlzeiten den Grund entsprechend anpassen als "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm.Rente".
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, muss dies nur regelmäßig (zum Ablauf der befristeten Rente) geklärt werden, wie es weiter geht.
Viele Grüße
Uwe Lutz