Liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Ein Mitarbeiter eines Mandanten ist letztes Jahr zum 07.07.20 ausgetreten. Seit 26.10. ist er unter der gleichen Personalnummer wieder beschäftigt.
Nun hat sich aber ergeben, dass die Kündigung damals nicht "richtig" war und der Mitarbeiter eigentlich bis zum 15.08.20 hätte beschäfigt werden müssen. Es liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 08.07.-15.08. vor. Nun soll ich die Abmeldung ändern zum 15.08.20 und einen Erstattungsantrag für den genannten Zeitraum nachträglich erstellen
Wie kann ich vorgehen, um eine Nachbrechnung und einen Erstattungsantrag erzeugen zu können? Leider habe ich bisher noch keine Lösung gefunden.
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in Lohn und Gehalt kann nur der aktuelle Beschäftigungszeitraum bzw. die letzte Beschäftigung nachberechnet werden. Nachberechnungen für vorherige Beschäftigungszeiträume in einer Personalnummer sind daher leider nicht möglich.
Entsprechende Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 9221219 "Beschäftigungszeiträume" unter Punkt 1.3.
Aus diesem Grund kann über das Programm Lohn und Gehalt, wie in Ihrem geschilderten Fall, kein Erstattungsantrag erstellt oder eine Korrektur des Austrittsdatums für den ersten Beschäftigungszeitraum verarbeitet werden.
Eine entsprechende Korrektur der DEÜV-Abmeldung GdA 30 und der Erstattungsantrag sind manuell über SVnet zu erstellen.
Der Wunsch mehrere Beschäftigungszeiträume nachzuberechnen wurde von uns bereits erfasst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Aussage darüber treffen können, ob und wann dieser Wunsch realisiert wird.
Vielen Dank.