Hallo liebe Community,
eine Mitarbeiterin hat zu Ende März gekündigt.
Jetzt habe ich in Datev bereits den Monatsabschluss für März gemacht.
Muss ich die Mitarbeiterin jetzt nachträglich aus dem System abmelden oder irgendeine Arbeitsbescheinigung erstellen?
Ich bin total hilflos..hoffe es kann mir jemand helfen.
Vielen Dank.
Sie können auch einfach nur das Austrittsdatum beim AN erfassen, dann wird der Austritt in der April-Abrechnung mit Nachberechnung auf den März 2021 verarbeitet.
Falls der Mandant eine Arbeitsbescheingung angefordert hat, können Sie diese dann auch mit der April-Abrechnung ausstellen (wenn möglich zur April-Abrechnung den Kündigungsbaustein erfassen).