Hallo Anna-Lena,
die Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten berufstätige Eltern oder Pflegeeltern, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte mit einem 450-Euro-Minijob.
Alle Informationen zur Entschädigungsregelung wegen Kinderbetreuung finden Sie im Dokument 1009166 - Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung abrechnen in Lohn und Gehalt.
Beachten Sie auch den Beitrag Aufstockung Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung nach IfSG.