Hallo zusammen,
ich soll für einen MA, der schon lange krankgeschrieben ist, eine Meldung zur SV mit dem Meldegrund 30 vom 01.01.2020 bis zum 18.06.2020 erstellen.
In der Kalendererfassung des MA habe ich für den Zeitraum 01.01.2020-18.06.2020 den Schlüssel KA gebucht, wie es in dem Dokument 1004157 beschrieben wird.
Leider erstellt das Programm keine SV-Meldung Grund 30.
Was habe ich vergessen?
Danke vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn kein Austritt erfasst wird, kann das Programm auch keine Abmeldung erstellen. Warum akzeptiert die Krankenkasse die Unterbrechungsmeldung nicht?
Wenn der Mitarbeiter noch im Beschäftigungsverhältnis steht, sollte er eigentlich auch nicht abgemeldet werden müssen. Davon ausgehend, dass die Krankenkasse die 30er Meldung anforderte, würde ich mal telefonieren.
Durch den Schlüssel KA soll das gehen:
Siehe hier:
Ich rate mal. Die Abmeldung müsste zum 31.12.2019 erstellt werden und 2019 wird nicht mehr unterstützt.
Um 2019 geht es nicht. Die Meldung fordert die TK an für:
01.01.2020-18.06.2020 - hier soll dann im Kalender KA gebucht werden.
Also 2019 ist nicht gefragt.
Es ist ja auch nur eine SV-rechtliche Abmeldung, die Beschäftigung besteht ja weiterhin.
Und um die SV-rechtliche Abmeldung zu erstellen, muss in der Kalendererfassung KA gebucht werden. So sagte es mir die TK, macht ja auch keinen Sinn ein Austrittsdatum einzutragen, der MA ist ja nicht ausgetreten.
Sie schreiben:
In der Kalendererfassung des MA habe ich für den Zeitraum01.01.2020-18.06.2020 den Schlüssel KAgebucht
Das bedeutet, es müsste eine Abmeldung zum 31.12.2019 mit Grund 30 erstellt werden, da der Beginn der "KA" Buchungen der 01.01.2020 ist. Wenn eine Abmeldung zum 18.06.2020 erfolgen soll, müssten Sie "KA" ab 19.06.2020 buchen. Vor dem 19.06.2020 wäre (vermutlich) "K6" zu buchen.
Und das war mein Fehler. Habe nun ab 18.06. KA geschlüsselt und es klappt!
Vielen Dank! 🙂