Hallo zusammen,
wir haben demnächste einige Auszubildende, für welche wir von der Arbeitsagentur einen Lohnzuschuss bekommen (es sind teilweise, als auch vollständige Erstattungen dabei).
Was muss ich dabei in der Abrechnung im Lohn beachten?
Muss hier etwas separat dazu eingepflegt werden?
Danke für einen Tipp oder einen Dokumentenhinweis zum Nachlesen!
Moinsen,
ich gehe davon aus, das der Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und den Auszubildenden abgeschlossen wurde. Damit ist es für die einzelne Lohnabrechnung egal, ob oder wieviel der AG als Zuschuss von wem auch immer erhält.
Die Erstattung der U1-Beträge bei Krankheit sind auf der Lohnabrechnung ja auch nicht ersichtlich. Hauptsache, die Einnahmen werden gewinnerhöhend gebucht.
Weiterhin viel Erfolg
Falls es sich um einen Eingliederungszuschuss handeln sollte: je nach Voraussetzung besteht zuweilen keine AV-Pflicht. Dies kann aber nur die Arbeitsagentur festlegen, manchmal ist es auch dem Bescheid zu entnehmen.
Moinsen,
hier im AA-Bezirk habe ich nur selten mit den EGZ zu tun, die letzten Bescheide ergingen nach § 16 Abs 1 SGB II.
Erstattet wurden 40% von Bruttolohn und AG-SV für vier bzw. sechs Monate mit entsprechender Nachbeschäftigungszeit, hier war scheinbar keine AV-Freiheit gegeben.
Weiterhin viel Erfolg.