Guten Morgen,
es geht um das Thema Aufzeichnungserleichterungen bei gewährten Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Der Mandant hat den entsprechenden Antrag gestellt, dieser wurde auch genehmigt.
Das FA schreibt nun, dass im Lohnkonto der Hinweis erscheinen soll: "Steuerfreie Bezüge: Siehe Fibu"
Das hab ich ja noch nie gehört.
Auch das Feld in der LStB "Raum für weitere Angaben" kann man doch nur über die Abrechnung ansteuern, oder?
Bisher kenn ich das so, dass man höchstens im Dezember den Betrag komplett erfasst und ggf. als Vorschuss wieder abzieht. Dann steuern die entsprechenden Nettobezüge ja die Zeilen in der LStB.
Vielen Dank für Input.