Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Wir haben ein automatisches AZK und die Einstellungen passen meiner Meinung nach auch.
Anfang 2019 sind die Plusstunden AZK gleich über die Bewegungsdaten mit LA 1910 wieder als Abbau AZK erfasst worden. Bis August war der MA dann in LFZ und im Anschluss im KG-Bezug (Kalender K6). Unterjährig wurde nichts zu oder abgebucht in der AZK Auswertung. Die Konten habe ja eine Laufzeit bis 31.03. und jetzt mit Abschluss werden dem AZK plötzlich 81,1 Stunden gutgeschrieben. Woher?
1. wurden die Überstunden der ersten Monate direkt ausgezahlt oder ne dann
2. Vollausfall
Ein schönes Wochenende.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Können Sie in der AZK-Auswertung beim Mitarbeiter keine Erklärung finden? Wurde evtl. Urlaub ins AZK umgewandelt?
Hallo,
bitte prüfen Sie unter Mandantendaten l Arbeitszeiten l Arbeitszeitmodelle im entsprechenden Arbeitszeitkonto in der Registerkarte Zeitraumbegrenzung folgende Einstellungen:
- Ist bei Ihnen der Haken Beibehaltenes Restguthaben bei Übernahme in neuen Ausgleichszeitraum prozentual erhöhen gesetzt?
- Ist bei Ihnen ein Erhöhungsprozentsatz in Höhe von 25,00 % hinterlegt?
Falls ja, sind diese beiden Einstellungen der Grund für die Gutschrift in Höhe von 81,10 Stunden.
Falls nein, bedarf der Sachverhalt einer genauen Prüfung. Wenden Sie sich hierzu bitte über die bekannten Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Eichler,
vielen Dank, das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen.
Die Frage ist jetzt nur, ist heute nämlich aufgekommen, ob dass denn so richtig ist? Es wird immer das komplette Restguthaben mit 25% erhöht wird? Die 324,41h wurden doch bereits erhöht im letzen Abrechnungszeitraum.
viele Grüße
Hallo,
ja, dies ist gemäß Tarifvertrag richtig.
Hier ein Auszug aus dem Dokument 5303010 - Arbeitszeitregelung, tarifliche Jahresarbeitszeit (JAZ) - Lexikon Lohn und Personal :
"Der Tarifvertrag sieht keine Bezahlung von Überstundenzuschlägen während des Ausgleichszeitraums vor.
Am Ende des Ausgleichszeitraums erfolgt ein Abgleich mit der Jahresarbeitszeit. Die Stunden über der Jahresarbeitszeit werden um 25 % erhöht und in den neuen Ausgleichszeitraum übernommen. Dieser Mehrarbeitszuschlag heißt Überzeitarbeit.
Überzeitarbeit ist die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers, die auf Anordnung des Arbeitgebers oder nach Vereinbarung über das Volumen der tariflichen Jahresarbeitszeit hinaus geleistet wird und somit erst am Ende des Ausgleichszeitraums, d. h am 31. März festgestellt werden kann.
Überzeit ist gemäß § 5 BRTV mit 25 Prozent Zuschlag zu versehen und grundsätzlich in das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahrs zu überführen."