abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitszeitkonto GaLaBau

4
letzte Antwort am 26.05.2020 08:07:52 von Daniela_Eichler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jackie81
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1063 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ich habe ein Problem. Wir haben ein automatisches AZK und die Einstellungen passen meiner Meinung nach auch. 

Anfang 2019 sind die Plusstunden AZK gleich über die Bewegungsdaten mit LA 1910 wieder als Abbau AZK erfasst worden. Bis August war der MA dann in LFZ und im Anschluss im KG-Bezug (Kalender K6). Unterjährig wurde nichts zu oder abgebucht in der AZK Auswertung. Die Konten habe ja eine Laufzeit bis 31.03. und jetzt mit Abschluss werden dem AZK plötzlich 81,1 Stunden gutgeschrieben. Woher? 

1. wurden die Überstunden der ersten Monate direkt ausgezahlt oder ne dann 

2. Vollausfall 

 

Ein schönes Wochenende. 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
982 Mal angesehen

Können Sie in der AZK-Auswertung beim Mitarbeiter keine Erklärung finden? Wurde evtl. Urlaub ins AZK umgewandelt?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 5
969 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte prüfen Sie unter Mandantendaten l Arbeitszeiten l Arbeitszeitmodelle im entsprechenden Arbeitszeitkonto in der Registerkarte Zeitraumbegrenzung folgende Einstellungen:

 

- Ist bei Ihnen der Haken Beibehaltenes Restguthaben bei Übernahme in neuen Ausgleichszeitraum prozentual erhöhen gesetzt?

- Ist bei Ihnen ein Erhöhungsprozentsatz in Höhe von 25,00 % hinterlegt?

 

 

Falls ja, sind diese beiden Einstellungen der Grund für die Gutschrift in Höhe von 81,10 Stunden.

Falls nein, bedarf der Sachverhalt einer genauen Prüfung. Wenden Sie sich hierzu bitte über die bekannten Servicekanäle an uns.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
Jackie81
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
961 Mal angesehen

Hallo Frau Eichler, 

 

vielen Dank, das hat mir auf jeden Fall weitergeholfen. 

Die Frage ist jetzt nur, ist heute nämlich aufgekommen, ob dass denn so richtig ist? Es wird immer das komplette Restguthaben mit 25% erhöht wird? Die 324,41h wurden doch bereits erhöht im letzen Abrechnungszeitraum. 

viele Grüße 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
951 Mal angesehen

Hallo,

 

ja, dies ist gemäß Tarifvertrag richtig.

 

Hier ein Auszug aus dem Dokument 5303010 - Arbeitszeitregelung, tarifliche Jahresarbeitszeit (JAZ) - Lexikon Lohn und Personal :

 

"Der Tarifvertrag sieht keine Bezahlung von Überstundenzuschlägen während des Ausgleichszeitraums vor.
Am Ende des Ausgleichszeitraums erfolgt ein Abgleich mit der Jahresarbeitszeit. Die Stunden über der Jahresarbeitszeit werden um 25 % erhöht und in den neuen Ausgleichszeitraum übernommen. Dieser Mehrarbeitszuschlag heißt Überzeitarbeit.
Überzeitarbeit ist die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers, die auf Anordnung des Arbeitgebers oder nach Vereinbarung über das Volumen der tariflichen Jahresarbeitszeit hinaus geleistet wird und somit erst am Ende des Ausgleichszeitraums, d. h am 31. März festgestellt werden kann.
Überzeit ist gemäß § 5 BRTV mit 25 Prozent Zuschlag zu versehen und grundsätzlich in das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahrs zu überführen."

 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
4
letzte Antwort am 26.05.2020 08:07:52 von Daniela_Eichler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage