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Arbeitszeitkonten geschützte Stunden

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letzte Antwort am 28.10.2021 11:27:04 von Wolfgang_Stein
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Sabine123
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage: Wir haben unsere Arbeitszeit grob so verteilt, dass im Sommer 43,5 Stunden gearbeitet werden und im Winter 35,5. Wenn wir nur 35,5 Stunden arbeiten, fehlen ja pro Woche 2,5 Stunden zur tariflichen Arbeitszeit. Im Sommer werden die Stunden für den Ausgleich ja theoretisch vorgearbeitet, mal abgesehen von Stunden für Regenausfall, die dann ja auch vom AZK ausgeglichen werden müssen. 

Wenn jetzt aber z. B. im Dezember ganz viel witterungsbedingter Ausfall wäre, würden die Stunden vom AZK ja vorrangig vor KUG eingebracht. Dann hätte ich im Januar aber eventuell schon keine Stunden mehr für den Ausgleich der reduzierten Arbeitszeit.

Kann man die Stunden dafür irgendwie schützen / zurückhalten?

Oder müsste man in dem Fall sagen, dass länger gearbeitet werden muss, um auf die 38 Stunden zu kommen? Oder ins Minus gehen?

 

Danke im Voraus,

Sabine

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
331 Mal angesehen

Hallo Sabine, 


sollten sie in einem Baugewerbe abrechnen, sind die tariflichen Gegebenheiten des jeweiligen Baugewerbes zu berücksichtigen.
Übergreifend sind die Guthaben im Arbeitszeitkonto zur Vermeidung von Saison-Kug abzubauen und optional kann ein Arbeitszeitkonto auch zur Vermeidung negativ werden. Diese Option bildet die Möglichkeit, die Vermeidung von Saison-Kug auf die Guthaben zu beschränken und ein Arbeitszeitkonto für die Bezahlung der Sollstunden negativ werden zu lassen. 
Der Schutz von Arbeitszeitguthaben (bis 50. Std.) gemäß Tarifvertrag dient zu Einbringung von eingeplanten Ausgleichszeiten. Diese Regelung ist nicht für den Ausgleich von unterschrittenen Sollstunden vorgesehen und verstößt gegen die tariflichen Vereinbarungen.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.10.2021 11:27:04 von Wolfgang_Stein
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