abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitsverhältnis erst kurz vor dem Beginn der Schutzfrist aufgenommen

1
letzte Antwort am 21.09.2021 07:54:16 von CVolz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 2
163 Mal angesehen

Ich habe eine Arbeitnehmerin welche 2 Monate vor Beginn der Schutzfrist den Arbeitgeber gewechselt hat. Sie ist seit September im Mutterschutz. Begonnen hat sie dort im Juli. Nun brauche ich aber drei Monate um den Zuschuss zu berechnen.

Da ich auch ihren letzten Arbeitgeber abrechne hätte ich ich einfach den Verdienst für Juni von diesem genommen. Ist das so korrekt?

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
109 Mal angesehen

Hallo,

 

auch hier gilt: § 21 MuSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 

Das vorgeschlagene Vorgehen ist nicht korrekt. Angenommen, sie hätte vorher 50 Euro die Stunde im Vollzeitjob verdient und nun 10 Euro die Stunden in Teilzeit (unrealistisch, aber hilft zur Verdeutlichung), dann müsste ja der neue AG einen immens hohen Zuschuss zahlen. Wenn sie jetzt neu in einem neuen Betrieb ist (ganz gleich, ob Sie als Steuerbüro auch die Zahlen von dem vorherigen AG kennen), zählt nur der Verdienst beim neuen AG gemäß den Regelungen in § 21 MuSchG. 

 

Viele Grüße

1
letzte Antwort am 21.09.2021 07:54:16 von CVolz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage