Ich habe eine Arbeitnehmerin welche 2 Monate vor Beginn der Schutzfrist den Arbeitgeber gewechselt hat. Sie ist seit September im Mutterschutz. Begonnen hat sie dort im Juli. Nun brauche ich aber drei Monate um den Zuschuss zu berechnen.
Da ich auch ihren letzten Arbeitgeber abrechne hätte ich ich einfach den Verdienst für Juni von diesem genommen. Ist das so korrekt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
auch hier gilt: § 21 MuSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Das vorgeschlagene Vorgehen ist nicht korrekt. Angenommen, sie hätte vorher 50 Euro die Stunde im Vollzeitjob verdient und nun 10 Euro die Stunden in Teilzeit (unrealistisch, aber hilft zur Verdeutlichung), dann müsste ja der neue AG einen immens hohen Zuschuss zahlen. Wenn sie jetzt neu in einem neuen Betrieb ist (ganz gleich, ob Sie als Steuerbüro auch die Zahlen von dem vorherigen AG kennen), zählt nur der Verdienst beim neuen AG gemäß den Regelungen in § 21 MuSchG.
Viele Grüße