Liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Ein MA arbeitet seit dem 01.10.2017 40Std. wöchentlich. Wenn ich eine Arbeitsbescheinigung erstelle wird nur der Zeitraum (Punkt 4) vom 01.10.2018 bis zum 31.07.2020 angezeigt mit den wtl. Arbeitszeiten von 40 Std.
Meine Frage ist warum beginnt es nicht ab dem 01.10.2017?
Es handelt sich um ein Lohn und Gehalt Mdt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
Sahin
Weil immer nur die letzten 12 Monate angegeben werden (und soviel ich weiß, auch gefordert sind).
Wenn für frühere Zeiträume eine weitere Bescheinigung generiert werden soll, würde ich versuchen, den Zeitraum über das "bis-Datum" zu erreichen.
Wenn das so ist dann würde das Programm ja nur den Zeitraum vom 01.07.2019-31.07.2020 bescheinigen.
Na ja, eigentlich dann vom 01.08.19 🙂
Vielleicht war der AN zwischenzeitlich Minijobber, Student oder aus einem anderen Grund sv-frei.
Am Status des MA hat sich über die Jahre nichts geändert.
Hm, gab es dann vielleicht mehrere Beschäftigungszeiträume unter der gleichen Personalnummer?
Nein gab es auch nicht.
Es geht um die Arbeitsbescheinigung § 312 SGB III, die Punkte 4, ja?
ja genau um diesen Punkt geht es.
Also dann sitzt das Häkchen bei Ja?
Hier sollte 01.10.2017 bis 31.07.2020 stehen.
Aha, bei mir ist das Punkt 6.
Danke für den Ausschnitt. Nun vermute ich, dass in den Arbeitszeiten beim AN nicht alles vollständig hinterlegt war, als er letztmalig abgerechnet wurde. Oder die Bescheinigung wurde nicht aus dem Mitarbeiter heraus aufgerufen - das könnte die Punkteverschiebung erklären, vielleicht gibt es da unterschiedliche Versionen des Bescheinigungswesens.