Hallo,
ich muss eine Arbeitsbescheinigung für einen Auszubildenden erstellen, der auf seinen Wunsch hin vor Ende seiner Ausbildungszeit (aber nach seiner Probezeit) einen Aufhebungsvertrag erhalten hat. Unter Zusatzangaben bei Kündigungsausschluss habe ich bei "gesetzlicher/tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung" bereits den Haken erfasst.
Jetzt muss ich noch die maßgebliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers erfassen, da ansonsten keine Datenübermittlung möglich ist. Nun kann ja der Arbeitgeber nach der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen. Also welche Frist soll ich erfassen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo wklärer,
Du könnest die Kündigungsfrist auf 1 Monat machen. Soweit ich weiß ist eine dreijährige Kündigungsfrist nicht vorgesehen.
Ich nehme stark an, dass der Azubi gehen will, weil er sich in der Firma nicht wohl fühlt.
Also Aufhebungsvertrag der Arbeitgeber hätte nicht gekündigt
Liebe Grüße
Sabine
Doch es geht, Du kannst 36 Monate erfassen in der Kündigungsfrist.
LG
Sabine