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Arbeitsbescheinigung und Änderung der wtl. Arbeitszeit

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letzte Antwort am 11.07.2024 12:59:40 von DanaP
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DanaP
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

mich würde mal interessieren, wie ihr das Feld 

DanaP_0-1720684335734.png

benutzt?

 

Ich habe es leider bisher sehr stiefmütterlich behandelt, da es auch nicht in der Schnellerfassung enthalten ist und gerade beim Übernehmen von Stammdaten aus einer HR-Software die Arbeitszeit am unwichtigsten war und manchmal ganz unbemerkt passierte.

 

Nun wollte ich gestern aber eine Arbeitsbescheinigung übermitteln. Alle Daten zur Kündigung erfasst. Den Haken bei „Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln“ gesetzt. Probeabrechnung gesendet. Zurück kam nur die Meldung das für diesen Mitarbeiter keine Abrechnung erstellt werden kann, da er bereits ausgetreten ist. Ach ja der Austritt war am 30.06.2024. Kein Hinweis warum keine Arbeitsbescheinigung erstellt wird und auch keine Arbeitsbescheinigung. Einfach nichts.

 

Beim Lesen des Dok. 1070718 ist mir dann eingefallen, dass sich ja die Vollzeit-Arbeitszeit geändert hatte Anfang des Jahres. Also getestet und das Feld oben geändert. Probeabrechnung gesendet und normal eine Arbeitsbescheinigung erhalten.

 

Dann hatte ich leider vergessen, erst die Stammdaten zu senden und habe die Arbeitsbescheinigung so abgerufen ohne Abrechnung. Aber heute Überraschung – die Arbeitsbescheinigung wurde erstellt und als Grund wurde wie bisher, wenn man das Feld nicht ausgefüllt hat „sonstiges“ angegeben. Dies wurde mir im letzten Jahr auch in der Probeabrechnung angezeigt, aber jetzt nicht mehr.

 

Nun frage ich mich natürlich, sollte man jetzt noch alle Änderung nachträglich für 2023 erfassen, um nicht vielleicht in zwei Jahren vor dem Problem zu stehen, dass eine Arbeitsbescheinigung ohne dieses Feld nicht mehr erstellt wird. Denn dann kann man im Zweifel das Feld nicht rückwirkend erfassen und es bleibt nur noch eine Erstellung mit dem SV-Meldeportal. Lt. Dok. 1070718 müssen Arbeitszeiten für 3,5 Jahre vorliegen und sie sind bei dieser Arbeitsbescheinigung auch nur ab 01.01.2021 bescheinigt worden.

 

Also: Wie benutzt ihr dieses Feld „Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit“?

 

Danke für Eure Meinungen.

 

Einen schönen Tag wünscht Euch

Dana

 

MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

immer, aber auch wirklich immer einen "dummen" Grund für die Arbeitszeitänderung eintragen.

 

Sonst ist die Mühe später groß😎

 

 

Grus Mike

 

PS: und immer den Tätigkeitsschlüssel bei Vollzeit/Teilzeit ändern, sonst stellen die Statistiker seltsame Fragen😂

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
DanaP
Einsteiger
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@MikeWHerbs  schrieb:

 

PS: und immer den Tätigkeitsschlüssel bei Vollzeit/Teilzeit ändern, sonst stellen die Statistiker seltsame Fragen😂


Hallo Mike,

 

ja die Statistiker. Mit denen hatte ich eher Probleme wegen der Überstunden als dem Tätigkeitsschlüssel.

 

Danke für die Antwort. Für die Zukunft werde ich versuchen daran zu denken, den Grund zu erfassen.

 

Viele Grüße

Dana

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letzte Antwort am 11.07.2024 12:59:40 von DanaP
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