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Arbeitsbescheinigung erstellen nach Austritt?

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letzte Antwort am 18.11.2021 07:43:25 von Kristin_Frohmeyer
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Tanja534
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1422 Mal angesehen

Hallo,

 

die Arbeitsagentur möchte eine Arbeitsbescheinigung haben für einen ehemaligen Mitarbeiter des Mandanten.

Angefordert wird die Bescheinigung nach §312 SGB lll.

Die habe ich über "DÜ Arbeitsbescheinigungen" angefordert und es kam - nichts. Liegt wohl daran, dass der Mitarbeiter gar nicht AV-pflichtig war während der Beschäftigung.

 

Kann man irgendwie automatisch an diese Bescheinigung kommen oder geht das nur über "Bescheinigungen"?

 

Vielen Dank im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1354 Mal angesehen

Hallo,


es ist richtig, für Arbeitnehmer, die in der Arbeitslosenversicherung nicht pflichtig sind, und damit in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit haben, wird die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt und somit nicht übermittelt.


Alternativ können Sie eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III mit dem Programm Bescheinigungen erstellen. Hierzu gehen Sie bitte wie in Dokument 9277801 beschrieben vor.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.11.2021 07:43:25 von Kristin_Frohmeyer
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