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Arbeitnehmerzuzahlung zur Kfz-Nutzung - warum Nettobezug?

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letzte Antwort am 13.09.2019 18:04:28 von dominikmayer
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dominikmayer
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Hallo liebe Community,

ich habe folgendes "Problem". Ein Arbeitnehmer darf das betriebliche Fahrzeug privat nutzen. Da er genau neben dem Geschäft wohnt entfällt "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte".

Der Arbeitgeber hatte mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass er ab 09/2019 vom Nettolohn 160 EUR für die private Nutzung als pauschale Kostenbeteiligung für die Privatnutzung einbehalten bekommt.

Das Programm mindert den 1% Wert i.H.v. 309 EUR um 160 EUR sodass 149 EUR verbleiben. M.E. wurde das von DATEV in der Abrechnung so zutreffend dargestellt.

Der Mandant ist allerdings ein Schlamper. Als er mir die Buchhaltung für das 1. HJ 2019 herein gab ist mir aufgefallen, dass der Arbeitnehmer bereits seit Juni Zuzahlungen zu den Leasingkosten des Fahrzeugs auf das Geschäftskonto geleistet hat. Nach Rücksprache mit dem Chef war Ihm das aber alles zu doof und er möchte jetzt künftig einfach vom Nettolohn pauschal 160 EUR einbehalten.

Beim Erstellen der Nachberechnung/en für die Vormonate ist mir aber etwas dubioses aufgefallen:

Wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung i.H.v. 158 EUR geleistet hat mindert das m.E. zutreffend den geldwerten Vorteil. Warum aber wird der selbe Betrag als Nettogutschrift unten wieder hinzuaddiert?

404765_pastedImage_0.png

Haben wir hier irgendwo einen Denkfehler gemacht? Durch die Tatsache, dass die 158 EUR schon auf dem Konto des Geschäftsinhabers gutgeschrieben wurde, dürfte es m.E. doch "nur" bei der Kürzung des Sachbezugs verbleiben. Da mit dem Nettolohn nichts mehr verrechnet werden braucht, dürfte unten doch die 158 EUR gar nicht mehr auftauchen.

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eddy2410
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Soweit ich weiß werden Zuzahlungen erstmal grundsätzlich vom Sachbezugswert des PKWs abgezogen und mindern den geldwerten Vorteil.

Anschließend wird die Zuzahlung konsequenterweise vom Netto abgezogen und mindert die Auszahlung.

Die 158 EUR werden aufgeschlagen weil sie wahrscheinlich in einem Vormomat falsch abgerechnet wurden.

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dominikmayer
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Die 158 EUR gab es im Vormonat nicht. Die 160 EUR sollten erstmalig im September abgerechnet werden. Im Rahmen der Buchhaltung ist jetzt erst aufgetaucht, dass der AN bereits Zuzahlungen geleistet hat. Somit gab es in den Vormonaten jeweils "nur" den normalen Sachbezug mit 1%

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

soweit ich anhand Ihres Screenshots beurteilen kann, ist die Nachberechnung der 158,00 Euro mit der Lohnart 9020 für 06/2019 korrekt.

Die Privatfahrten wurden bereits im Juni abgerechnet – diese wurden ursprünglich mit der Lohnart 9020 in voller Höhe im Nettobereich abgezogen.

Dieser Betrag mindert sich jedoch aufgrund der Zuzahlung – analog des aktuellen Abrechnungsmonats.

405237_pastedImage_5.png

Daher wird nun in der aktuellen Abrechnung die Lohnart 9020 per Nachberechnung für 06/2019 mit einem Wert von 158,00 Euro im Plus ausgewiesen.

Leider ist anhand des Screenshots nicht ersichtlich, warum die weitere Buchung mit der Lohnart 9060 "Zahlung Kostenbet. Firmenw." fehlt.

Dazu ist es notwendig, auch die vorherigen Abrechnungen inkl. Ihrer Eingaben in Lohn und Gehalt zu prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu über die bekannten Servicekanäle an uns.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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dominikmayer
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Hallo Frau Eichler,

ich glaube Sie haben uns bei einem Denkfehler ertappt:

Der Sachbezug "normal" beträgt                                                        309,00 EUR

dann abzügl. der AN Zuzahlung                                                      ./.151,57 EUR

Ergibt Sachbezug                                                                               157,43 EUR

Dieser muss vom Auszahlungsbetrag ja abgezogen werden also ./. 157,43 EUR

da aber bedingt der 1% Rgl schon 309 EUR abgezogen wurden  +  309,00 EUR

Ergibt Netto BEZUG                                                                           151,70 EUR                

Blöderweise war diese Zeile geschwärzt da wir mehrere Monate berichtigen mussten.

Da für den Beispielmonat eine Hinzurechnung in selber Höhe erfolgte müsste doch alles stimmen. Allerdings muss an dieser Stelle kritisch anmerken, dass die Nachberechnungsabrechnungen sehr unübersichtlich dargestellt sind. Es wäre schon hilfreich auch die Korrekturen insgesamt zu sehen - oder eine Optionsmöglichkeit in der man die Gesamtkorrekturberechnung auf der Abrechnung sichtbar machen könnte.            

Trotzdem Vielen Dank!

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letzte Antwort am 13.09.2019 18:04:28 von dominikmayer
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