Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung (jährlich) nach § 40b EStG. Bei Abruf einer Probeabrechnung kommt folgender Fehlertext:
Fehler #LN03570
Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -1.752,00 Euro ist im Monat 07/2018 negativ. Dies führt zu fehlerhaften
Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze
überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geändert haben.
» Führen Sie statt dessen eine Nachberechnung mit den korrigierten Beträgen durch.
Ist diese Art von jährlicher Direktversicherung zwingend mit einer jährlichen Einmalzahlung verknüpft oder kann diese ganz normal über einen Gehaltsverzicht abgerechnet werden?
Vielen Dank und Grüße
LC
Hallo Frau Culum,
nach meinem Wissensstand müssen Sie hier zwingend einen Einmalbezug abrechnen, der mindestens genauso hoch ist, da die Versicherung sonst nicht abgerechnet werden kann.
Gruß