Hallo,
für einen deutschen Arbeitgeber soll ich einen Arbeitnehmer aus Kroatien, der für ihn in Kroatien tätig ist, abrechnen.
Ist das mit Lohn und Gehalt möglich?
Die benötigten Zugangsdaten (Betriebsnummer; Steuernummer usw.) werden mir bei der ersten Abrechnung vorliegen.
Wenn nicht wie dann?
Schon mal Danke für die Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in Lohn und Gehalt kann grundsätzlich nur nach deutschem Sozialversicherungsrecht abgerechnet werden.
Klären Sie, ob der Mitarbeiter nach dem Doppelbesteuerungsabkommen abgerechnet werden soll. Informationen hierzu finden Sie im Dokument Doppelbesteuerungsabkommen (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Rechtlich kann ich nicht beurteilen, wie der Arbeitnehmer genau abzurechnen ist. Daher kann ich Ihnen nicht sicher sagen, ob die Abrechnung mit Lohn und Gehalt möglich ist.
Kann hierzu noch jemand aus der Community weiterhelfen?
Hallo,
vielen Dank.
Mein Problem hat sich gelöst, der Mandant hat ein Lohnbüro in Kroatien gefunden.
VG
C. Scholz-Sarnoch
Der AN lebte und wohnte auch schon dauerhaft in Kroatien? Dann ist das nicht mit LuG möglich. Dafür gilt kroatisches Recht. Der AG müsste, soweit ich Sie richtig verstehe, vermutlich dort einen Betrieb anmelden.