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Arbeitnehmerüberlassung

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letzte Antwort am 08.05.2023 14:14:45 von pumpkin89
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SHS_
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo Zusammen,

 

wir haben das Mandat einer Arbeitnehmerüberlassung übernommen und im Rahmen einer BA-Prüfung wurden diverse Mängel aufgeführt. Allerdings bin ich mir bei einigen Anforderungen (Fehltage und -stunden, Urlaubstunden) nicht ganz sicher, ob diese tatsächlich auf einer Brutto-Netto-Abrechnung eines Mitarbeiters stehen müssen oder ob diese sich nicht nur aus dem Lohnkonto ergeben müssen.

 

Meine Frage ist daher, ob jemand eine Übersicht der von einem Arbeitnehmerüberlasser zu führenden Angaben auf den Mitarbeiterabrechnungen hat.

 

Besten Dank vorab und viele Grüße

 

Stefan Hans

pumpkin89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
301 Mal angesehen

Hallo! 🙂

 

Ich bin seit Jahren "Lohnmensch" intern für einen Arbeitnehmerüberlasser und mir sind solche Vorgaben durch die BA tatsächlich (bis jetzt) überhaupt nicht bekannt.

 

Ich schlüssle die Fehlzeiten ganz normal als Unterbrechungszeitraum, führe aber keine extra Stunden in der Abrechnung dafür auf. Auch führe ich keine Urlaubsstunden in der Abrechnung auf.

 

Wir werden regelmäßig geprüft und diese Vorgehensweise wurde noch bei keiner Prüfung beanstandet. 

 

Die BA kann schonmal bestimmte Dinge "vorgeben", aber das macht sie eigentlich nur, wenn vorangegangen Fehler gemacht oder "Schmu" betrieben wurde.

 

 

Viele Grüße! 🌻

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letzte Antwort am 08.05.2023 14:14:45 von pumpkin89
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