abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Arbeitnehmerüberlassung - Berechnung des Urlaublohns

1
letzte Antwort am 01.03.2016 09:01:20 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbmunk-gahtow
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1660 Mal angesehen

Hallo Newsgroup,

ich rechne Lohn für ein Arbeitnehmerüberlassungs-Unternehmen mit DATEV Lohn und Gehalt ab. Für die Firma habe ich ein Baulohn eingerichtet, denn für die Mitarbeiter sollte man auch verschiedene Zuschläge und Zulagen abrechnen.

Laut den Tarifvertrag sollte man die Urlaubsvergütung nach dem Durchschnitt von 3 abgerechneten Monaten berechnet.

Folgende Besonderheiten sollen berücksichtigt werden:

1. Tarifliches Basisentgelt:

     durch. Arbeitstagen x regelmäßige tägliche Arbeitszeit x Stundenlohn

     Beispiel: 65 AT x 7 Std x 10,22 €/Std =  4650,10 €

2. Zuschläge:

     durch. Arbeitstagen x tatsächlich geleistete Stunden pro Tag x Zuschlag

     Beispiel: 65 AT x 7,5 Std x 1,78 €/Std = 867,75 €

3. Addition von Punkten 1 und 2

     4650,10 + 867,75 = 5517,85 €

4. Berechnung des Tagessatzes

     5517,85 € / 65 AT = 84,89 €/Tag

Meine Frage ist: Kann der Durchschnitt von DATEV Lohn und Gehalt automatisch ermittelt werden, wenn ja, wie, wo und welche Werte sollte man eintragen.

Bei anderen Mandanten habe ich immer manuell die monatliche Beträge und Stundenzahl dort eingetragen: auf Mitarbeiterebene - Stammdaten - Vortragswerte - Durchschnitt. Danach mit einer Lohnart 1601 abgerechnet.

Bei diesem Unternehmen ist das sehr aufwändig alles erst mal zu berechnen und dann einzutragen.

Vielleich kann man das einfacher machen.

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

Weronika Manowski 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
762 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Manowski,

wenn ich das richtig sehe, nutzen Sie bisher die Durchschnittsspeicher noch nicht richtig, sondern tragen "nur" die Werte vor. Vielleicht hilft Ihnen dieses Dokument: Durchschnittsberechnung (Beispiele für Lohn und Gehalt) .

Ich würde in Ihrem Fall das Ganze mit zwei Lohnarten versuchen. Eine für das Basisentgelt und eine für die Zuschläge mit entsprechend eingesteuerten Durchschnittswerten. Vielleicht auch unter Berücksichtigung der Zuschläge als Folgelohnart. Das Ganze würde ich über einen Mustermandanten dann testen.

Ich hoffe das hilft Ihnen schon mal weiter.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
1
letzte Antwort am 01.03.2016 09:01:20 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage