Hallo,
unser Mandant beschäftigt einen Pensionär (Rentner nach beamtenrechtlichen Vorschriften) mit ca. 1.500€ im Monat. Dieser hat weiterhin bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften, weshalb die Beschäftigung kranken- und pflegeversicherungsfrei ist.
Frage: Der Pensionär ist privat krankenversichert. Hat er bei seiner Nebenbeschäftigung Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung?
Hallo,
diese Frage kann ich Ihnen rechtlich leider nicht beantworten. Bitte sprechen Sie hierfür mit der privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers.