Hallo liebe Community,
wenn ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechselt (aus der GmbH in die GbR), aber auf der gleichen Baustelle tätig bleibt, kann dann der Verpflegungsmehraufwand wieder steuerfrei abgerechnet werden?
Ist das arbeitgeberabhängig oder zählt dann weiterhin die 3-Monatsfrist?
Irgendwie finde ich diesbezüglich keine Gesetzesgrundlage, außer der 3 Monate gleiche Baustelle.
Liebe Grüße von der Lohnfee 😀
Hallo,
ich meine mal gelesen zu haben, dass in diesem Fall irrelevant ist, wer der Arbeitgeber ist und der Ort der Tätigkeit hierfür entscheidend ist.
Jedoch kann ich mich nicht mehr entsinnen wo und wann ich das gelesen habe. 🤔