Hallo Community,
wir haben vor, einer Mitarbeiterin ein zinsloses Darlehen über 5400€ über 36 Monate zu gewähren.
Die Rückzahlung soll monatlich mit 100€ Nettoabzug erfolgen. Zusätzlich soll sie in dem Zeitraum
auf die vertraglich festgelegte Gehaltserhöhung von 50€ brutto pro Monat verzichten, so dass die monatliche Rückzahlung dann insgesamt 150€ beträgt.
Meine Frage ist nun, wie sollen wir die 50€ auf der Lohnabrechnung ausweisen?
Oder ist das nicht notwendig?
Allerdings fehlt doch dann in der FIBU der Restbetrag von 1800€?
Danke für eure Ideen und Meinungen.
Viele Grüße
Melanie
Für mich erhebt sich da der leichte Duft von Hinterziehung von Steuer- und SV-Beiträgen 😞
1. Das Darlehen übersteigt die Grenze von 2600 und somit wäre meiner Kenntnis nach ein geldwerter Vorteil zu berücksichtigen (Besonderheiten/Darlehen)
2. Meiner Meinung nach müsste die Gehaltserhöhung erfasst werden (da steuer- und sv-pflichtig) und dann 150 € als Darlehensrückzahlung hinterlegt werden. Damit wäre nebenbei auch die FiBu-Frage geklärt 🙂
Eine Hinterziehung von Beiträgen ist nicht die Absicht. 😀 Es geht mehr darum für die Mitarbeiterin das beste rauszuholen um sie in der momentanen Situation bestmöglich zu unterstützen.
Durch die Zinsersparnis entsteht ein geldwerter Vorteil, unterschreitet aber 44€ pro Monat.
Hatte gelesen, das man auch durch Verzicht einer Gehaltserhöhung ein Darlehen zurückzahlen kann. Nur standen da weiter keine Einzelheiten zur Gehaltsabrechnung....
Bzgl. des Verzichts muss ich leider passen. Aber wie soll Steuer und SV von einem "Nichts" berechnet werden, frage ich mich.
Meine Vorstellung wäre, trotz der 44 Grenze das Darlehen sauber mit seinen Rückzahlungen im Programm zu hinterlegen, damit das Lohnkonto sorgfältig geführt ist, und nachgewiesen ist, dass der entstandene (echtes Darlehen?) geldwerte Vorteil >44 € ist. LuG dürfte es gelingen, den Betrag als -frei zu erkennen, und falls noch weitere Sachbezüge dazu kommen sollten, die Gesamtsumme zu erkennen.