Guten Tag!
Ein Geschäftsführer eines deutschen in Deutschland ansässigen Unternehmens ist sozialversicherungspflichtig angemeldet. Nun zieht er in die Schweiz und arbeitet von dort aus dem Homeoffice weiter für diesen Arbeitgeber. Was ist hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht und der Beiträge zu beachten? Sollte der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz abführen müssen, wie meldet er diese und zahlt sie in der Folge? Kann Lohn und Gehalt das?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung und viele Grüße
... ein komplexes Thema ... siehe auch
lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten...