Hallo zusammen,
wir haben ab dem Abrechnungsmonat März 2020 ein Lohnmandat von einem Fremdsystem (Lexware) nach DATEV Lohn und Gehalt übernommen. Bei einem Wechsel des Abrechnungsprogramms ist über das alte Programm eine Abmeldung mit Grund "36" und mit dem neuen Sytem eine Anmeldung mit Grund "13" zu erstellen.
Nachdem wir die Mandantendaten neu angelegt und die Arbeitnehmerstammdaten eingepflegt haben, haben wir über den Menüpunkt "Abrechnung" --> "Wechsel Entgeltabrechnungssytem" --> "DEÜV" --> "Anmeldung" alle Arbeitnehmer ausgewählt und eine Anmeldung zum 01.03.2020 erstellt und übermittelt. Das hat grds. auch funktioniert.
Zu unserer Verwunderung wird im Verarbeitungsprotokoll "Systemanmeldung (DEÜV) 03/2020" angezeigt. Tatsächlich wurden jedoch für alle Arbeitnehmer keine Systemwechselmeldungen mit dem Meldegrund "13", sondern "normale" Anmeldungen mit dem Meldegrund "10" erstellt. Dies ist unserer Ansicht nach nicht korrekt.
Das wird spätestens dann problematisch, wenn mit dem alten Abrechnungsprogramm die Abmeldung mit dem Grund "36" bei der Krankenkasse eingehtr und die Kasse dann von uns eine Anmeldung mit dem Grund "13" möchte, wir aber eine Anmeldung mit dem Meldegrund "10" erstellt haben.
Hat in der Community jmd. diesen Fehler schon einmal gehabt, oder kann uns jmd. sagen was wir falsch gemacht haben ?
Anbei der Screenshot des Verarbeitungsprotokolls.
Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Ursachen für die Erstellung einer DEÜV-Meldung mit GdA 10 "Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung", anstatt einer DEÜV-Meldung mit GdA 13 "Anmeldung wegen Systemwechsel", können der Beginn des Beschäftigungszeitraums und/oder fehlende Lohnkontovortragswerte sein.
Entsprechende Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in dem Dokument 1004944 "DEÜV-Anmeldung mit GdA 13 statt GdA 10 erstellen nach Mandatsübernahme" .
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo!
Welches Datum haben Sie in den Mitarbeiterdaten als Eintrittsdatum erfasst?
Hier darf nicht der 01.03.2020 drinstehen, sondern das ursprüngliche Eintrittsdatum.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Pfahler,
hallo Frau Koch,
vielen Dank für die Hilfe und den Hinweis auf das Dokument 1004944. Wir hatten als "Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem)" den 01.03.2020 und nicht das Eintrittsdatum erfasst. Mit Hilfe des Dokuments 1004944 konnten die fehlerhaften Anmeldungen mit Grund "10" storniert und die Anmeldungen mit Grund "13" erstellt werden. Irreführend ist in diesem Zusammenhang jedoch die Tatsache, dass man bei "Beschäftigungszeitraum (im Lohnsystem)" das Ersteintrittsdateum und eben nicht das Datum eingeben muss wann der Mitarbeuiter erstmalig in dem Lohbnsystem abgerechnet wird.
Vielen Dank und einen schönen Tag 😀