Hallo,
ich habe einen Azubi mit Beginn 1.08.2025 im Juli in Lohn und Gehalt erfasst.
Den Abruf der Kinderdaten habe ich manuell aus dem Programm am 16.07.2025 für alle
Mitarbeiter angestoßen.
Die Rückmeldung erfolgte auch schon für den Azubi.
Jetzt hat der Azubi beim Mandanten abgesagt. Da er noch nicht abgerechnet wurde, wollte ich
ihn wieder löschen, jedoch erhalte ich folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN29345
Der Mitarbeiter darf nicht gelöscht werden, da er im DÜ-Verfahren für den Abruf der Kinderdaten
(DaBPV) angemeldet ist und die Abmeldung noch nicht erstellt bzw. noch nicht bestätigt wurde.
Ohne Abrechnung bzw. Monatswechsel ist aber scheinbar die Abmeldung gar nicht möglich..... was zur Folge hat, dass ich nach der Abrechnung auch den Mitarbeiter nicht mehr löschen kann.
Wie bekomme ich den Mitarbeiter wieder gelöscht?
Wahrscheinlich bringt es mir auch nix den Monatswechsel von 07/2025 wieder zurückzusetzen, weil ich die
Abfrage ja manuell am 16.07.2025 angestoßen habe.
Hat jemand eine Idee?
Hallo,
der Mitarbeiter kann nach einer Anmeldung am DaBPV-Verfahren erst dann wieder gelöscht werden, wenn die Abmeldung am DaBPV-Verfahren durchgeführt wurde. Zusätzlich muss die Rückmeldung zur Abmeldung eingespielt sein.
Wenn der Mitarbeiter für ein zukünftiges Eintrittsdatum angemeldet wurde (z. B. im Abrechnungsmonat 07/2025 zum 01.08.2025), kann aktuell keine DaBPV-Abmeldung erfolgen.
Als Umgehungslösung können Sie den Beschäftigungszeitraum mit dem zukünftigen Eintritt löschen. Erfassen Sie ein Eintritts- und Austrittsdatum zum aktuellen Monat (z. B. Eintritt und Austritt 01.07.2025).
Melden Sie den Mitarbeiter anschließend am DaBPV-Verfahren ab. Nachdem die Bestätigung der Abmeldung per Rückmeldeverfahren eingespielt wurde, kann der Mitarbeiter gelöscht werden.