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Altersteilzeit Blockmodell LuG

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letzte Antwort am 21.03.2023 13:43:03 von Nina_Schöneweis
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bettinar
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

ich habe einen Altersteilzeit-Standard-Fall (Blockmodell 2 Jahre Vollzeit arbeiten und 50% Gehalt beziehen, danach 2 Jahre Freistellung mit 50% Gehalt; 20% Aufstockung vom AG). Dok-Nr. 5303166 habe ich gelesen und auch das Dokument 1035712 zum Wertguthabenaufbau. Ich habe das Gehalt wie bisher bei Vollzeit gelassen, eine Lohnart mit Gehaltsverzicht (50% des Gehalts) und Lohnart 4460 für den Wertguthabenaufbau hinterlegt. Steuer und SV wird m.E. auch richtig berechnet von 50% des Gehalts. Allerdings ist das Netto zu hoch, da es vom vollen Gehalt ausgeht. Der Mitarbeiter soll aber nur 50% Gehalt bekommen. Wenn ich bei Lohnart Gehalt nur 50% vom Gehalt angebe, hebt sich das mit dem Gehaltsverzicht auf und es wird gar keine Steuer und SV berechnet. Was mache ich falsch??

Hinweis: Ich habe das Lernvideo von DATEV für März 23 zum Thema Altersteilzeit angeschaut und genau so geschlüsselt wie in dem Lernvideo beim Blockmodell beschrieben/gezeigt wurde.

Danke!

Bettina

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
521 Mal angesehen

Hallo Bettina,

 

sowohl während der Aktivphase als auch während der Passivphase wird die Hälfte des Gehalts abgerechnet. Grundsätzlich muss bei einer Altersteilzeit im Blockmodell die Auszahlung des Gehalts nicht mit einem Gehaltsverzicht kombiniert werden.


Haben Sie die bAV-Lohnart 3040 für den Gehaltsverzicht kopiert? Diese Lohnart fließt nicht in das Gesamtbrutto ein und mindert somit auch nicht den Nettoverdienst.


Rechnen Sie das Gehalt (z. B. mit der Lohnart 2000) mit einem neuen "Gültig ab" zum Beginn der Altersteilzeit mit der Hälfte des Vollzeit-Brutto ab. Setzen Sie Ihre individuelle Lohnart für den Gehaltsverzicht auf 0,00 €.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.03.2023 13:43:03 von Nina_Schöneweis
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